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Impressum   [ AGB ]  
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen von CHILI con MEDIA, Marko Tietz (im folgenden "CHILI con MEDIA" genannt). Sie gelten damit auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbedingungen und gelten spätestens bei Abschluß von Verträgen bzw. mit Inanspruchnahme unserer Leistung, als angenommen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen der Auftraggeber, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
§1 Datenschutz
1. Alle vom Auftraggeber an CHILI con MEDIA übermittelten Daten gelten als vertraulich.
2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des durchzuführenden Auftrages Daten zu seiner Person gespeichert, geändert oder gelöscht werden dürfen.
3. Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung daten-schutzrechtlicher Bestimmungen.
4. Wünscht der Auftraggeber Eintragungen in die Internet-Suchprogramme und/oder Internet Branchenverzeichnisse, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von CHILI con MEDIA im Internet frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht werden.
§2 Angebot, Aufträge, Vertragsabschluss
1. Angebote von CHILI con MEDIA sind stets unverbindlich und freibleibend. Erst durch schriftliche Bestätigung (Auftrag/Auftragsbestätigung per Fax oder Post) gelten die Bestellungen bzw. Aufträge des Auftraggebers als angenommen.
2. Vereinbarungen, die vom schriftlich bestätigten Auftrag abweichen, oder die Ergänzungen dazu enthalten, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages. Die vom Kunden unterzeichneten Bestellungen oder die von ihm unterzeichnete Auftragsbestätigung ist bindend. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
3. CHILI con MEDIA behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, schriftlichen Unterlagen und Webseite im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation vor. Aus Änderungen oder Abweichungen kann der Kunde keinerlei Rechte gegen CHILI con MEDIA herleiten.
4. Domainnamen auf virtuellen Servern werden durch die Agentur über deren Vertragspartner registriert und direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen sowie deren Verfügbarkeit durch die Agentur ist ausgeschlossen.
5. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
§3 Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise gelten ab dem Geschäftssitz von CHILI con MEDIA.
2. Alle Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, Endpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (16% bzw 7% bei urheberrechtlich relevanten Werken).
3. Gegen eine Forderung von CHILI con MEDIA kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
4. CHILI con MEDIA ist berechtigt Wechsel oder Schecks abzulehnen.
5. Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben des Auftraggebers, Kosten für Sonderleitungen oder nicht nachprüfbare Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauch sind von
diesem zu tragen.
6. Die Vergütung ist - wenn nicht anders vereinbart - bei Ablieferung der Entwurfsarbeit bzw. nach erbrachter Leistung sofort fällig und ist ohne Abzug 14 Tage nach Erhalt der Rechnung in EURO zahlbar.
7. Teilvergütungen sind gesondert zu vereinbaren.
8. Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für Durchführung von Leistungen durch CHILI con MEDIA.
9. Werden Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
10. Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden - wenn nicht anders schriftlich vereinbart - je Stunde mit EURO 60 zzgl gesetzlicher Mehrwertsteuer abgerechnet. Dies gilt auch bei Verzögerung der Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
11. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressenänderung etc.)
§4 Zahlungsverzug
1. Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, ist CHILI con MEDIA, unbeschadet aller sonstigen Rechte, dazu berechtigt, die erbrachte Leistung zurückzufordern und anderweitig darüber zu ver-fügen
2. Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann CHILI con MEDIA sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie Verzugszinsen von 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zusätzlich verrechnen. Höhere Zinsen können berechnet werden, falls wir höhere Zinsen nachweisen können. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.
3. Die Berechnung von anfallenden Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühren gilt mit Vertragsabschluß vereinbart.
4. Ist eine Rechnung über Internetdienstleistungen innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum, oder früher, sofern diese schriftlich auf einer Rechnung fixiert ist, nicht beglichen, so ist CHILI con MEDIA nach Setzen einer Zahlungsfrist von weiteren 10 Tagen und der Androhung einer Sperrung der Dateien zur Sperrung der selben berechtigt, wenn sämtliche Rechnungen bis dahin nicht ausgeglichen sind. Während der Zeit der Sperrung der Dateien bleibt der Kunde verpflichtet, die laufenden monatlichen Gebühren, insbesondere die Speicherplatzgebühren, weiter zu entrichten, weil
CHILI con MEDIA nach wie vor für die Dateien des Auftraggebers Speicherplatz zur Verfügung stellt. Nach einer Sperrung der Dateien über einem Zeitraum von zwei Wochen ist CHILI con MEDIA ohne
weitere Ankündigung berechtigt, die Dateien zu löschen, wenn nicht sämtliche Rechnung beglichen sind. Nach Ablauf von weiteren zwei Wochen seit Löschung der Dateien ist CHILI con MEDIA berechtigt,
den Domain-Namen/die Domain-Namen freizugeben, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht der gesamte Zahlungsrückstand ausgeglichen ist.
§5 Lieferfrist/Lieferzeit
1. Lieferfristen und Lieferzeiten sind vertraglich gesondert zu vereinbaren.
§6 Fremdleistungen
1. CHILI con MEDIA ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CHILI con MEDIA hierzu schriftliche Vollmacht (Auftrag) zu erteilen.
2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der CHILI con MEDIA abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, CHILI con MEDIA im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3. Im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten oder der Realisation eines Entwurfs entstehende Material- und Organisationskosten sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.
4. Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung sofort fällig.
5. CHILI con MEDIA kann Personen oder Drittfirmen [z.B. Fotografen, Texter, Bildarchive, Druckerein, Belichtungsstudios] -die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für CHILI con MEDIA deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.
§7 Herausgabe von Daten
1. CHILI con MEDIA ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und/oder Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass CHILI con MEDIA ihm Datenträger, Dateien und/oder Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
2. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und/oder Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
3. CHILI con MEDIA haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und/oder Daten. Die Haftung von CHILI con MEDIA ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und/oder Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
§8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
1. Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.
2. Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet CHILI con MEDIA nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.
3. Soll CHILI con MEDIA die Produktionsüberwachung durchführen, wird darüber mit dem Auftraggeber eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Führt CHILI con MEDIA die Produktionsüberwachung durch, entscheidet CHILI con MEDIA nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
4. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber CHILI con MEDIA fünf einwandfreie Muster unentgeltlich, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet
werden dürfen.
5. Übernimmt CHILI con MEDIA die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei CHILI con MEDIA von der Haftung frei.
6. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
§9 Eigentumsvorbehalt
1. Leistungen aus diesem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber im Eigentum von CHILI
con MEDIA.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware kann nicht verpfändet oder sicherheitsübereignet werden. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt der Kunde zur Sicherheit jetzt schon an CHILI con MEDIA ab.
3. Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder gerät mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann CHILI con MEDIA die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Auftraggebers zurücknehmen oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Auftraggebers gegenüber dem Dritten verlangen.
4. Produkte und Leistungen von CHILI con MEDIA, die für Vorführungszwecke geliefert werden, dürfen vom Auftraggeber nur innerhalb der besonderen Vereinbarung mit CHILI con MEDIA genutzt werden. Diese Vereinbarung darf zeitlich begrenzt sein.
§10 Urheberschutz, Nutzungsrechte, Schutzrechte
1. Entwürfe, Reinzeichnungen und Daten (aus Softwareentwicklung) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von CHILI con MEDIA weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2. Bei Verstoß gegen Punkt 1. hat der Auftraggeber CHILI con MEDIA eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3. CHILI con MEDIA überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. CHILI con MEDIA bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der
Eigenwerbung zu verwenden.
4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen CHILI con MEDIA und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5. CHILI con MEDIA hat das Recht, auf seinen Produkten bzw. den Vervielfältigungsstücken (Printmedien, Webseiten, Software) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, CHILI con MEDIA eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von CHILI con MEDIA, bei
konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen,gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
7. Werden von Dritten Schutzrechtsverletzungen an Software von CHILI CON MEDIA behauptet, so ist CHILI CON MEDIA berechtigt die nötigen Veränderungen auf eigene Kosten beim Auftraggeber
durchzuführen.
§11 Haftung
1. CHILI CON MEDIA haftet für eigene grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten.
2. Für eine Datenrekonstruktion haftet CHILI CON MEDIA nur dann, wenn die Daten ausreichend aktuell, d.h. täglich gesichert wurden. Die Rekonstruktion muss mit zumutbarem Aufwand möglich sein.
3. CHILI CON MEDIA übernimmt keine Haftung für Ausfallzeiten, in denen das Angebot aus von CHILI CON MEDIA unverschuldeten Gründen, nicht über elektronische Netze empfangen werden kann.
4. CHILI con MEDIA haftet nicht für die wettbewerbs-, marken-zeichenrechtliche Zulässigkeit, eintragungsfähigkeit und sonstige Rechtsverletzungen seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Seitens
CHILI con MEDIA besteht keine Prüfungspflicht.
5. Mit der Abnahme der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton u. Text. Für formale u. inhaltliche Fehler [z.B. Rechtschreibungen, Übersetzungen, Fakten] haftet CHILI con MEDIA nicht.
6. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an CHILI con MEDIA, stellt er CHILI con
MEDIA von der Haftung frei.
7. Soweit CHILI con MEDIA auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen u. auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet CHILI con MEDIA nicht für Leistungen u. Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers.
8. CHILI con MEDIA haftet nicht bei technischen Ausfällen durch höhere Gewalt, Streik, Soft- und Hardwareprobleme usw. die zum vorübergehenden Ausfall des Kundenangebotes oder der E-Mail-und
Datenübermittlung führen. Dies beinhaltet sowohl den Datentransfer im Netz sowie Defekte am Server oder an sonstiger Peripherie.
9. Haftung und Schadensersatzansprüche gegen CHILI con MEDIA sind in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
10. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller CHILI con MEDIA übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber CHILI con MEDIA im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
11. CHILI con MEDIA haftet nicht für die Verletzung der Vertraulichkeit von Email Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.
§12 Auftraggeberpflichten
1. Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung von CHILI CON MEDIA nötig sind.
2. CHILI CON MEDIA kann jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu überlassener Software verlangen, um von dem Programm eine Kopie zu erstellen.
3. Der Kunde übernimmt die Haftung für Verletzung der Vertragsverpflichtungen, sofern er sie zu vertreten hat. Diese erstreckt sich auch auf die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien, sowie deren mehrfache Nutzung und Überlassen an Dritte.
4. Der Kunde berechtigt CHILI CON MEDIA den Zugang zum Angebot durch Dritte zu sperren, falls durch die im Internet hinterlegten Daten die Rechte Dritter verletzt werden und/oder der Kunde
nicht zweifelsfrei als Rechtsinhaber bestimmt werden kann.
5. Rügen und Beanstandungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei CHILI con MEDIA geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§13 Vetragslaufzeit/Kündigung
1. CHILI con MEDIA behält sich das Recht vor, bei Missbrauch das Kundenangebot vorübergehend zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen und einen eventuell entstandenen Schadensersatz geltend zu machen.
2. Sollte der Auftraggeber die Durchführung des Auftrages vorsätzlich behindern oder hinauszögern, kann CHILI con MEDIA den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos kündigen. Das gleiche Recht
gilt für den Auftraggeber.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Bei allen Verträgen zwischen CHILI con MEDIA und Auftraggebern wird als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung Großbeeren vereinbart.
2. Gerichtsstand ist Potsdam.
3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, gilt der Geschäftssitz von CHILI con MEDIA als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berühren diese die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung diejenige rechtlich noch zulässige Regelung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung, die sie ersetzen soll, so nahe wie möglich ist.

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